Deutung Bestimmungswort: Zug-1, Zuger-: Zu mhd. zuc, zug- m. in der Bedeutung ‚mit Fischereirecht ausgestatteter ufernaher Seeteil, Fischereigerechtigkeit, Fischenze‘. Mhd. zuc war ursprünglich ein Tätigkeitsbegriff für das Einziehen der Fischernetze (Verbalabstraktum zu ahd. ziohan ‚ziehen, führen, bringen‘), wurde spätestens in frühmhd. Zeit aber auch zu einem Rechts- und Örtlichkeitsbegriff, also ‚Fischereigerechtigkeit‘ und ‚Gewässerteil, in dem man fischen darf‘. In diesem rechtssprachlichen Sinn kommt mhd. zuc, zug- in mittelalterlichen Zuger Quellen auch appellativisch vor. So wird 1407 in Cham geregelt, dass die Nutzung von bestimmten «zwen zoͤg [= Zügen]» mit einem Naturalzins von zwanzig Balchen zu bezahlen sei. In lateinischen Texten wurde für mhd. zuc meist tractus (zu trahere ‚ziehen‘) oder lacus ‚See‘ verwendet, ein deutsches Synonym war → See. Heute spricht man von einer → Fischenz (s. auch → Fischenzen-) oder einem → Satz (eigentlich ‚Stelle, an der man [die Netze] setzt‘). Das Wort Zug ist nicht mehr in Gebrauch.
(Quelle: Dittli, Beat: Zuger Ortsnamen. Lexikon der Siedlungs-, Flur- und Gewässernamen im Kanton Zug. Lokalisierung, Deutung, Geschichte. 5 Bände und Kartenset. Zug: Balmer Verlag, 2007. Link)
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